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Stromkennzeichnung als Marketinginstrument

19. März 2020
Wissen
Erneuerbare Energie
Stromlieferanten müssen die Herkunft der Elektrizität gegenüber ihren Endkunden ausweisen. Den Konsumenten muss zusammen mit der Stromrechnung mitgeteilt werden, aus welchen Energieträgern die im Vorjahr gelieferte Elektrizität stammt. Für Stromlieferanten entsteht zwar ein höherer Aufwand, es eröffnen sich aber auch Chancen.

Mit der Stromkennzeichnung wird den Konsumentinnen und Konsumenten die Zusammensetzung des verbrauchten Stroms ausgewiesen. Unternehmen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität beliefern, müssen diese mindestens einmal im Jahr informieren. Somit haben die Konsumenten Gewähr über ihren Strommix und wissen, wie hoch beispielsweise der Anteil an Sonnenenergie, Biomasse oder Wasserkraft ist.

Grundlage der Stromkennzeichnung

Basis für die Stromkennzeichnung ist der Herkunftsnachweis (HKN). Sein Hauptzweck ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen. Die Herkunftsnachweise werden bei der Stromproduktion generiert und gegenüber dem Endverbraucher in der Stromkennzeichnung verwendet. Der HKN ist vom physischen Stromfluss entkoppelt und wird losgelöst als eigenständiges Zertifikat gehandelt. Er bildet somit quasi als Trackingsystem eine rein buchhalterische Grösse, die aufzeigt, wie sich schlussendlich die Stromlieferung der Schweiz zusammensetzt. Bei der Stromproduktion werden Herkunftsnachweise in das HKN-System eingebucht. Der Stromlieferant bucht die HKN aus dem System aus, sobald er den Endverbraucher mit der entsprechenden Menge Elektrizität bestimmter Herkunft beliefert. Damit stehen die Nachweise im Herkunftsnachweissystem nicht mehr für weitere Aktivitäten zur Verfügung – eine Doppelzählung wird ausgeschlossen.

Lieferantenmix vs. Produktemix

Energieversorger sind laut Energieverordnung zur Stromkennzeichnung und zur Information ihrer Kunden entweder über den sogenannten Lieferantenmix oder den Produktemix verpflichtet. Beim Lieferantenmix gibt es klare Vorschriften bei der Darstellung, sogar wie gross die Tabelle sein muss und welche Positionen darin aufzulisten sind.

Es besteht auch die Pflicht, die im Vorjahr gesamthaft an Endverbraucher gelieferte Menge Elektrizität (Lieferantenmix) bis spätestens Ende Juni auf der frei zugänglichen Plattform stromkennzeichnung.ch zu veröffentlichen. Der Lieferantenmix informiert darüber, wie sich die Gesamtlieferung an alle Endkunden eines Stromversorgers zusammensetzt. Alle Kunden erhalten also denselben einheitlichen Strommix, unabhängig davon, welches Stromprodukt sie gekauft haben.

Beim Produktemix hingegen wird den einzelnen Kundengruppen der spezifische Strommix zugeordnet. Der Lieferantenmix ist von der Abwicklung her einfacher, erlaubt aber keine Differenzierung nach Kundengruppen. Die Darstellung des individuellen Produktemixes ist aufwändiger, da das Abrechnungssystem entsprechend vorbereitet werden muss. Dafür erlaubt es der Produktemix, jedem Kunden seine persönliche Stromzusammensetzung auszuweisen.

Vorteile für den Kunden

Die Endverbraucher erhalten mit der Kennzeichnungspflicht die Möglichkeit, den an sie gelieferten Strom nach qualitativen Kriterien zu bewerten. Dies wird für viele Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit der Klimadiskussion zunehmend wichtiger. Der Zubau erneuerbarer Energien ist eine wichtige Voraussetzung, um die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen.

Wenngleich das System «Herkunftsnachweis – Stromkennzeichnung» einen gewissen Aufwand seitens der Elektrizitätsversorger bedingt, schafft es doch auf der anderen Seite Transparenz für den Kunden. Soll dieser dazu motiviert werden, vermehrt nachhaltige Stromprodukte zu beziehen, ist es umso wichtiger, ihm ein einfaches Instrument an die Hand zu geben, welches ihm die Übersicht erleichtert und ihm hilft, sich für ein Produkt zu entscheiden. Sind die Informationen einfach verständlich und plausibel, und vor allem relevant und interessant für den Verbraucher, fallen wichtige Hürden.

Aus dieser Sicht scheint klar, dass der Lieferantenmix dies kaum zu schaffen vermag. Er weist lediglich aus, was der Energielieferant an alle seine Endkunden als Mix liefert. In diesem Fall kann der Lieferantenmix eher als Statement in Abhebung gegenüber anderen Versorgern verwendet werden, aber den gebundenen Endkunden nützt dies wenig. Viel interessanter für den Kunden ist jedoch die Aufschlüsselung des Produktes, das er bezogen hat. Und dies vermag eine Stromkennzeichnung via aussagekräftigen Produktemix viel besser zu leisten.  

Möglichkeiten und Chancen

Ziel ist es, den Verbraucher mittels Produktemix in möglichst attraktiver und übersichtlicher Form zu informieren. Wenn man im kleinen gegebenen Rahmen denkt, könnten zum Beispiel vermehrt auch grafische Darstellungen und Piktogramme oder Inhalte auf einer speziellen Webseite eingesetzt werden. Die Kernfrage an dieser Stelle ist, ob sich ein Kunde wirklich für seinen Strommix interessiert, solange der Strom «aus der Steckdose kommt»? Würden neue, trendige Angebote womöglich das Ganze etwas aufmischen? Beispielsweise könnte man ja mal über Attribute wie «Next Generation Friendly», «Fish Friendly», «Best Renewable Energy» nachdenken. Eine weitere Option wäre allenfalls der kostengünstigste Mix aus erneuerbaren Energien – Windenergie aus Windparks, wo der Wind gerade intensiv bläst, oder Solarenergie aus Anlagen mit reichlich Sonnenschein.

Neue Produkte, eine gesteigerte Attraktivität und die entstehende Transparenz vermögen so möglicherweise den Ausschlag zu geben, sich für ökologischen Strom zu entscheiden. Denn die Wahl des Stromproduktes soll nach wie vor beim Kunden liegen.
Jeannine Piccand, Portfoliomanager Renewables
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Sieht er sich verständlich und gut informiert und trifft auf dieser Basis einen Entscheid, vermittelt dies letztlich auch ein gutes Gefühl, das Richtige zu tun. Vor diesem Hintergrund kann die Stromkennzeichnung, attraktiv gestaltet, durchaus als reelle Chance für Energieversorger gesehen werden. Auch dies spricht für eine Stromkennzeichnung mit dem informativeren Produktemix.

Strom aus Schweizer Steckdosen

Geliefert: Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammte 2018 zu rund 74 % aus erneuerbaren Energien: Zu 66 % aus Grosswasserkraft und zu rund 8 % aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 17 % stammten aus Kernenergie und etwa 3 % aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 6 % des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung 2018. Die Daten zum Schweizer Strommix ab Steckdose werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht.

Produziert: In der Schweiz wird Strom zu rund 55.4 % aus Wasserkraft, zu etwa 36.1 % aus Kernkraft, zu 2.8 % aus fossilen und 6% aus erneuerbaren Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix 2018). An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit dem Strommix ab Steckdose überein.

Stromkennzeichnung und «Erneuerbare»

Die jüngste Medienmitteilung des BFE zur Stromkennzeichnung sowie der neuste Bericht über den «Markt für erneuerbare Energieprodukte 2018» geben Aufschluss über den Stand der Dinge bei erneuerbaren Energien in der Schweiz.

Daraus geht beispielsweise hervor, dass zirka 48 % der Schweizer EVU Stromprodukte aus erneuerbaren Energien aktiv anbieten. Hingegen haben 25 EVU ausschliesslich Produkte aus erneuerbarer Energie im Angebot und 28 Versorger boten als Standard ein erneuerbares Stromprodukt an.

Gemäss Liefermix stammen erfreulicherweise gesamthaft 74 % aus Strom aus erneuerbaren Energien – 2017 waren es lediglich 68 %. Dafür kam 76% der gelieferten Wasserkraft aus der Schweiz, wobei es 2017 noch 80% waren.

Es ist auch Wachstum beim geförderten Strom (KEV) auszumachen. Waren es im Jahr 2011 noch 1,3 %, wurden 2018 bereits 5,6 % erreicht

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